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Gemeinsamer Antrag auf Einrichtung einer Sachverständigenkommission "Hilfen für Kinder und Familien mit psychisch kranken Eltern"

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie gehört zu den 15 Institutionen und Verbänden, die unter der Federführung der AFET (Bundesverband für Erziehungshilfen) gemeinsam einen Antrag auf Einrichtung einer Sachverständigenkommission "Hilfen für Kinder und Familien mit psychisch kranken Eltern"  beim Familienausschuss und Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht haben.

Diese Sachverständigenkommission soll die Versorgungssituation von Kindern und Familien mit psychisch kranken Eltern in Deutschland bewerten und den bundesrechtlichen Handlungsbedarf analysieren.

Der Antrag beruht auf epidemiologischen Daten aus dem Bundesgesundheitssurvey die belegen, dass von den ca. 13 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland fast jedes vierte Kind ein psychisch erkranktes Elternteil hat und den Erkenntnissen aus der Praxis, dass es große Schnittstellenproblematiken bei den Hilfen gibt aufgrund der Finanzierung aus unterschiedlichen Sozialgesetzen.

In dem Antrag sind besonders folgende Handlungsfelder hervorgehoben:

  • die Optimierung von Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern
  • die rechtliche Klarstellung der Vergütungen für die Netzwerkarbeit
  • bundesrechtliche Regelungen zur Mischfinanzierung von komplexen Hilfebedarfen in Familien mit psychisch kranken Eltern
  • rechtlich verbindliche Konkretisierungen von Kooperationsangeboten (insbesondere zwischen SGB V, SGB VIII und SGB XII)

Den Link zum Antrag finden Sie unter:

www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/PDF-intern/2014/01a.AntraganFamilienausschuss.pdf