Mit der gemeinsamen Stellungnahme „Keine ambulante Behandlung gegen den Willen der Betroffenen!” zu unfreiwilliger ambulanter Behandlung positioniert sich der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. mit anderen einzelnen Verbänden des Kontaktgesprächs Psychiatrie gegen ambulante medizinische Zwangsbehandlungen:
Ein gleichnamiges Positionspapier veröffentlichte der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. bereits vorab:
In seiner „Stellungnahme zum Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom
22.02.2024” beantwortet der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. den Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen haben oftmals einen Bedarf an Hilfen aus verschiedenen Bänden des Sozialgesetzbuchs sowie aus mehreren Sektoren (ambulant, teilstationär, stationär, stationsäquivalent). Nicht immer kommen alle Hilfen zum Tragen, die individuell indiziert wären, und meist werden sie unverbunden nebeneinander her geleistet, weil sowohl die Leistungsträger bzw. deren einzelne Abteilungen als auch Leistungserbringer die Angebote getrennt voneinander organisiert haben. Es fehlt an Leistungen, die alle einzelnen Hilfen initiieren und miteinander zu Komplexleistungen verbinden.
Der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. schlägt daher – im Unterschied zu unserem Vorschlag aus dem vergangenen Jahr – nicht vor, an dieser Stelle eine neue Leistung zu schaffen, die neben allen bestehenden Leistungen in mehrere SGB-Bände eingeführt werden müsste; hierzu gibt es ja bereits einige Innovationen in unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsstadien. Vielmehr sollen eine Bezugsbegleitung über alle Leistungsarten hinweg sowie eine ebenfalls übergreifende Vernetzung aller fallbezogenen Hilfen verpflichtender Bestandteil aller hierfür in Betracht kommenden Regelleistungen werden. Der Vorschlag eignet sich somit zur Ergänzung der bestehenden und neu vorgeschlagenen Modelle für eine Öffnung über SGB-Grenzen hinweg.
Wenn Sie uns bei der Umsetzung dieses Vorschlags unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Vorsitzenden des Dachverbands, Nils Greve:
greve(at)psychiatrie.de.
Im Rahmes des Projektes „Vielfalt ohne Alternative“ des Paritätischen Gesamtverbandes ist eine Anzeige entstanden, welche neben diversen anderen Verbänden auch der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. gezeichnet hat und mit Nachdruck bewerben möchte.
In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen. Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern. Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, sich der Gefahr, die von einer solchen Agenda für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ausgeht, gemeinsam und entschlossen entgegenzustellen.
Gerne können Sie das Papier weiterverbreiten!
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Im September nimmt der Deutsche Bundestag die Beratungen über den Haushalt für das Jahr 2024 auf. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Haushaltsentwurf sieht erhebliche Kürzungen der Mittel für Suchtprävention und des Kinder- und Jugendplans vor. Dies ist ein sehr bedenkliches Signal. Angesichts der schwerwiegenden Auswirkungen der Corona-Pandemie benötigen Kinder und Jugendliche mehr denn je Unterstützung, indem ihnen ein Aufwachsen frei von elterlicher Sucht ermöglicht und in ihre Gesundheitsförderung sowie Resilienz investiert wird. Die Investitionen in Suchtprävention sowie Kinder- und Jugendförderung sichern nicht nur die Zukunft unserer jungen Generation, sondern tragen langfristig auch zu erheblichen Einsparungen in Form volkswirtschaftlicher Folgekosten bei.
Das Bündnis, bestehend aus dem Bundesverband der Elternkreise suchtgefährdeter und suchtkranker Söhne und Töchter, dem Dachverband Gemeindepsychiatrie, dem Fachverband Drogen- und Suchthilfe sowie NACOA Deutschland – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien, appelliert an den Deutschen Bundestag, die Mittel gegenüber dem aktuellen Haushaltsentwurf signifikant zu erhöhen.
Gemeinsam mit neun anderen Bundesorganisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Psychiatrie und Suchthilfe fordert der Dachverband Gemeindepsychiatrie das sofortige Einsetzen eines Monitoring- und Evaluationsprozesses zur Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern“ zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch und/oder suchterkrankter Eltern. Das Papier wurde vom Dachverband mitinitiiert und unterzeichnet und am 5. Mai 2022 dem Gesundheits- sowie Familienausschuss des Bundestags überreicht. Die Forderungen sind Ergebnis einer ausgezeichneten Kooperation der für das Theme KpkE engagierten Verbände.
Bereits im Dezember 2019 legte die Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern“ dem Deutschen Bundestag ihren Abschlussbericht mit 19 Empfehlungen vor. Seither werden diese auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene fortwährend diskutiert und auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft. Aus Sicht der unterzeichnenden Fachverbände besteht nun, zur erfolgreichen Umsetzung der Ziele, der Bedarf eines Monitoring- und Evaluationsprozesses, um die Implementierung der vorgelegten Empfehlungen zu begleiten und zu beobachten. [Forderungspapier herunterladen]
Seit zwei Jahren setzen sich zahlreiche Mitarbeiter*innen im Sozial- und Gesundheitswesen unter schwierigen Bedingungen dafür ein, die psychosoziale, pflegerische und medizinische Versorgungssituation in Deutschland aufrechtzuerhalten. Der Einsatz und das Engagement dieser Menschen trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit sozialen, psychischen, körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den letzten Jahren nicht im extremen Maße verschlechtert hat.
Aus diesem Grunde wurde nun zum zweiten Mal in der Pandemie zurecht entschieden, Mitarbeiter*innen im Kranken- und Pflegebereich eine sogenannte Corona-Prämie auszuzahlen. Leider sind hiervon abermals Mitarbeitende des Bereichs der Eingliederungshilfe ausgenommen. Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat nun ein Positionspapier zur mangelnden Wertschätzung dieser Mitarbeitenden veröffentlicht, welches auf die Situation aufmerksam machen und die politischen Entscheidungsträger*innen und Fraktionen auffordern soll, sich zukünftig für eine bessere öffentliche Anerkennung der Mitarbeiter*innen aus den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe einzusetzen.
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Wir freuen uns, mit Ihnen ein Positionspapier teilen zu können, das im Rahmen des Dialogprozesses zur Zukunft der Psychiatrie Stellung bezieht bzgl. Änderungsnotwendigkeiten im SGB V. Das Papier wurde in breitem Expert*innenbündnis unter Beratung von Prof. Dr. Stephan Rixen von der Universität Bayreuth erarbeitet, der an der Entwicklung der dem Bundestag vorgelegten Handlungsempfehlungen mit seiner Rechtsexpertise beteiligt war und hierzu auch im Gesundheitsausschuss gehört wurde (zu den Empfehlungen).
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Gemeinsam mit der Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege (BAPP) und der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP) hat der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. eine Stellungnahme zu den Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i. d. F. vom 16.07.2020 veröffentlicht.
Wir begrüßen die Erstellung bundeseinheitlicher Rahmenempfehlungen bzgl. der Dienste der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP), machen darüber hinaus aber deutlich, dass es sich hierbei lediglich um einen ersten Schritt in Richtung einer leitliniengerechten, sektorenübergreifenden Versorgung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen handeln darf. Wir fordern, bei allen Weiterentwicklungen die fachliche Expertise unserer Verbände miteinzubeziehen.
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Am 22. Juni 2017 forderte der deutsche Bundestag einstimmig die Bundesregierung auf, eine zeitlich befristete interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Beteiligung der zuständigen Bundesministerien (BMFSFJ, BMAS, BMG), relevanter Fachverbände sowie weiterer Sachverständiger einzurichten, um die Hilfen für Familien mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil zu verbessern. Am 18.12.2019 wurden die erarbeiteten 19 Empfehlungen dem Deutschen Bundestag vorgelegt und liegen als Bundestagsdrucksache (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/160/1916070.pdf) vor. Die Empfehlungen stellen auf dem Hintergrund der notwendigen Einvernehmlichkeit zwangsläufig Kompromisse dar und sind, aufgrund des gleichzeitig stattfindenden Diskussionsprozesses um eine Reform des SGV III, stärker auf Veränderungsempfehlungen im Bereich Jugendhilfe als auf das Gesundheitswesen bezogen. Jedoch beschreiben einige Empfehlungen auf der Grundlage des SGB V positive künftige Entwicklungsrichtungen.
Am 5. Juni 2019 wurde in Berlin das Positionspapier "Es ist Zeit für einen neuen Aufbruch“ - Handlungsbedarfe zur Reform der psychosozialen Versorgung 44 Jahre nach der Psychiatrie-Enquete der Friedrich-Ebert-Stiftung vorgestellt. Es liefert wichtige Impulse enthält für politische Weichenstellungen hin zu einer konsequenten personen- und bedarfsorientierten Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Das Positionspapier wurde auf Grundlage der Beratungen einer Expertengruppe im Rahmen des FES-Projekts „Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie im deutschen Gesundheitswesen” erstellt. Daran mitgewirkt haben auch Nils Greve und Christian Zechert aus dem Vorstand des Dachverbands sowie Dr. Elke Prestin, Referentin im Projekt "Gemeindepsychiatrische Grundversorgung".
Positionspapier [herunterladen]
Die in dem Fernsehbericht auf RTL aufgezeigten Zustände in einigen verdeckt aufgesuchten psychiatrischen Klinikstationen sind für Außenstehende erschreckend und erinnern manchen an Zustände längst vergangen geglaubter Anstaltspsychiatrie. Die ersten Impulse sind naheliegend: der durchaus berechtigten Empörung folgt unmittelbar die Suche nach den Schuldigen und einer wie auch immer gearteten Ahndung. Fündig wird man bei überforderten Mitarbeitern – möglicherweise nicht gut genug ausgebildet, jedenfalls häufig in einer Situation mit chronisch unterbesetzten Teams bei überfüllten Stationen. Und bei Klinikträgern, von denen einige seit Jahren die stationäre psychiatrische Versorgung als eine Art cash cow für andere unterfinanzierte Klinikbereiche zu nutzen scheinen. Tatsächlich ist inzwischen einiges bekannt über in- terne Finanzströme in Krankenhäusern, besonders beliebt bei privaten Klinikverbünden, in de- nen sich Kapitalgesellschaften breitmachen und erstaunliche Gewinn-Margen verkünden. Auch weiß man von gravierenden Qualitätsunterschieden bei der stationären Versorgung z.B. beim Thema Gewaltanwendung. Ob es in einer Situation zu gewalttätigen Vorfällen kommt, hängt meist nicht so sehr von einem gewaltbereiten Klienten ab als vielmehr von der je aktu- ellen Situation auf einer Station sowie der Ausbildung und Haltung, mit der Leitung und Stationspersonal in einer kritischen Situation aktiv werden. Auch kommt es beispielsweise bei einem in Deeskalationstraining ausgebildeten Team zu merkbar weniger Gewaltsituationen als wenn solche Haltungen und Techniken nicht vertraut sind. Dennoch wäre es verkürzt, wenn man sich auf diese Perspektiven beschränken würde. Längst erwiesen ist nämlich auch, wie strukturelle Rahmenbedingungen Missstände fördern oder gerade verhindern und das konkrete Handeln sowohl bei Mitarbeitern wie bei Patienten prägen.
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19.06.2018 Der Dachverband Gemeindepsychiatrie hat gemeinsam mit 21 weiteren Fachgesellschaften und Verbänden ein Eckpunktepapier zur Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) veröffentlicht. Moderiert wurde die Arbeit an dem Papier von der DGPPN.
Die Einführung der StäB bietet große Chancen für eine patientenorientierte, bedarfsgerechte Versorgung, die es nun zu nutzen und zu vertiefen gilt. Dabei soll das Eckpunktepapier nun als Hilfestellung für den Behandlungsalltag dienen und die Kooperation der ambulanten und stationären Leistungserbringer fördern.
Mit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) und der damit verbundenen Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) gemäß § 115d SGB V haben Krankenhäuser mit Pflichtversorgung seit 01.01.2018 die Möglichkeit, eine komplexe, aufsuchende, zeitlich begrenzte Behandlung durch ärztlich geleitete, multiprofessionelle Teams im privaten Lebensumfeld der Patienten zu erbringen.
Sie können das Positionspapier [hier herunterladen].
Mit großer Sorge hat der Vorstand des Dachverbands Gemeindepsychiatrie den Entwurf des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, dass die Bayerische Staatsregierung am 15.1.2018 vorgelegt hat, zur Kenntnis genommen. Der Gesetzesentwurf steht nach Einschätzung des Verbands den Zielen einer modernen Psychiatrie, die Bürger mit einer psychischen Erkrankung dabei unterstützt, ihr Leben trotz der Erkrankung gleichberechtigt führen zu können, klar entgegen.
Der Dachverband unterstützt deshalb die Stellungnahmen der Bayerischen Landesverbände der Psychiatrie-Erfahrenen, des Landesverbandes der Angehörigen Psychisch Kranker, der Freien Wohlfahrts-pflege Bayern, des Betreuungsgerichtstages e.V. und des Bayerischen Bezirketages ausdrücklich.
In einer eigenen Stellungnahme gegenüber der CSU-Fraktion bringt der Vorstand des Dachverbands seine Bedenken zum Ausdruck und geht auf die Aspekte ein, die aus seiner Sicht für ein modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz essentiell sind.
Stellungnahme [herunterladen]
31.07.2017 Dachverband Gemeindepsychiatrie und Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme
Mit dem im Dezember 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurden die „stationsäquivalente Leistungen“ als psychiatrische Behandlungsform in den Katalog der Krankenhausleistungen nach SGB V aufgenommen. In geeigneten Fällen kann eine Klinik damit die stationäre Krankenhausbehandlung durch äquivalente Behandlungen in der eigenen Häuslichkeit der Patienten ersetzen und andere Leistungserbringer mit der Durchführung von Teilen der Behandlung beauftragen. Hierdurch ergeben sich neue Möglichkeiten für das Home Treatment – also die im häuslichen Umfeld von Patienten erbrachte psychiatrische Behandlung. Der Dachverband Gemeindepsychiatrie und die DGSP legten nun ihr Konzept von Home Treatment in einer gemeinsamen Stellungnahme den Bundestagsfraktionen und den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses vor. Ziel ist es, mit politischen Entscheidungsträgern in eine vertiefte Diskussion einzusteigen. [weiter]
Der Dachverband Gemeindepsychiatrie ist gemeinsam mit dem Paritätische Gesamtverband und der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie der Auffassung, dass jegliche Leistung im Lebensumfeld bei Bedarf und Wunsch der Leistungsberechtigten als Komplexleistung – rechtskreisübergreifend – und auch in aufsuchender Form erbracht werden kann. Daher haben sich die drei Verbände mit Home Treatment befasst und eine Positionsbestimmung sowie Forderungen für eine komplexe Leistungserbringung an unsere Mitgliedsorganisationen, die Leistungsträger und die Politik entwickelt. Die umfassende rechtliche und finanzielle sowie qualitative Absicherung dieser komplexen Leistungen und der damit verbundenen Koordinationsleistungen im Sinne von Home Treatment ist für psychisch erkrankte Menschen längst überfällig. [herunterladen]
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) fand am am 26.09.2016 eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt, auf der Nils Greve den Dachverband Gemeindepsychiatrie vertrat.
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Im Gemeinsamen Bundesausschuss bezog Petra Godel-Ehrhardt am 7.10.2016 für den Vorstand Stellung zur Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie (ST-RL): Verordnungsbefugnis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Bei der Soziotherapie. [herunterladen]
Ende April erschien der lange erwartete Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das 369 Seiten starke Dokument ist damit der offizielle Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Bundesteilhabegesetz, der am 24. Mai zur ersten Anhörung kam, bevor der Entwurf dann vom Bundeskabinett im Juni oder Juli beschlossen werden kann. "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)" lautet der offizielle Titel des Gesetzes. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe des Dachverbands Gemeindepsychiatrie (BAG EGH) hat am 17. Mai eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes erarbeit, die am 18. Mai vom Vorstand beschlossen wurde. Die Stellungnahme ist am gleichen Tag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingegangen und wird dort veröffentlicht. [herunterladen]
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Ende Mai einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Versorgung und Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen neu geregelt werden soll. Dieses Gesetz soll das ursprünglich geplante pauschalierte Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ersetzen. Die Stellungnahme des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. zu diesem Entwurf können Sie hier [herunterladen].
Die Akteure und Anbieter psychiatrischer Hilfen stehen vor gemeinsamen großen Entwicklungsherausforderungen für die Zukunft. Fachlich gilt es, den Zugang zu Hilfen für Menschen in psychischen Krisen lebensweltnäher zu gestalten, die Behandlungskonzepte um die notwendigen Umsetzungen der S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien" und um weitere Ergebnisse der Versorgungsforschung zu ergänzen sowie die Verordnungspraxis von Psychopharmaka auf den Prüfstand zu stellen.
Daneben gilt es im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Veränderung von psychiatrischem Behandlungskonzept und Setting Zwang und Gewalt zu verringern, lebensweltorientierte Komplexleistungen auch für Familiensysteme zu etablieren sowie arbeitsplatzsichernde und rehabilitative Maßnahmen weiter zu entwickeln.
Auf der Strukturebene sind die Leistungsanbieter gefordert, verbindliche regionale ambulante Behandlungs- und Unterstützungsnetzwerke aufzubauen - und dies bei sich ändernden sozialrechtlichen Rahmenbedingungen.
Anlässlich der Jahrestagung 2015 hat der Dachverband Gemeindepsychiatrie die mit ihm kooperierenden Verbände der Leistungserbringer sowie der Selbsthilfe eingeladen, ihre Zukunftsentwürfe zur Gestaltung von personen- und lebensweltorientierter Behandlung und Begleitung von Menschen in psychischen Krisen vorzustellen. Ziel ist es, Nahtstellen für eine künftige Zusammenarbeit zu identifizieren und in Foren gemeinsam mit den Teilnehmern zu diskutieren. Das Positionspapier "Thesen der Verbände" können Sie hier [herunterladen].
Die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit psychischer Erkrankung/ seelischer Behinderung gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft, wie sie im ersten Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird, ist noch nicht erreicht. Die Einschränkungen und Behinderungen ergeben sich aus der Wechselwirkung von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen und gesellschaftlichen Barrieren wie Stigmatisierung oder problematischer bzw. gescheiterter Kommunikationsprozesse. [herunterladen]
Der Dachverband Gemeindepsychiatrie ist seit fast 40 Jahren bundesweit tätig. Mit seinen 230 Mitgliedsorganisationen, deren 18.000 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und deren Netzwerken werden ca. 100.000 Menschen mit psychischen Erkrankungen versorgt. Der Dachverband Gemeindepsychiatrie und seine Mitgliedsorganisationen stehen für eine lebensweltorientierte Versorgung mit bedürfnisangepassten Komplexleistungen. Innerhalb der dazu nötigen psychiatrischen Versorgungsstruktur kommt den soziotherapeutischen Leistungen ein besonderer Stellenwert zu. Der Dachverband Gemeindepsychiatrie und seine Mitgliedsorganisationen arbeiten seit über 10 Jahren an der bundesweiten Implementierung. [herunterladen]
Der Dachverband Gemeindepsychiatrie hat im Jahr 2012 sein Positionspapier zur Integrierten Versorgung entwickelt. Das Positionspapier baut auf die Grundwerte Gemeindepsychiatrischer Versorgungsethik auf und beinhaltet zukunftsweisende Ausrichtungen. [herunterladen]