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Weiterentwicklung des Home Treatments

Dachverband Gemeindepsychiatrie und Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme

Mit dem im Dezember 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurden die „stationsäquivalente Leistungen“ als psychiatrische Behandlungsform in den Katalog der Krankenhausleistungen nach SGB V aufgenommen. In geeigneten Fällen kann eine Klinik damit die stationäre Krankenhausbehandlung durch äquivalente Behandlungen in der eigenen Häuslichkeit der Patient*innen ersetzen und andere Leistungserbringer mit der Durchführung von Teilen der Behandlung beauftragen. Eine bekannte Möglichkeit, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, ist das sogenannte Home Treatment – also die im häuslichen Umfeld von Patient*innen erbrachte psychiatrische Behandlung.

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie und die DGSP nehmen die Gesetzesänderung sowie die derzeit laufenden Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen deshalb zum Anlass, ein Konzept zur weiteren Entwicklung des Home Treatments vorzulegen. Eine entsprechende Stellungnahme ging an die Bundestagsfraktionen und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Ziel ist es, mit politischen Entscheidungsträger*innen in eine vertiefte Diskussion einzusteigen.

„Unser Modell von Home Treatment soll als Maßstab für die Qualität bestehender und zukünftiger Varianten aufsuchender Behandlung – einschließlich stationsäquivalenter Behandlung – dienen“, erklärten Nils Greve, Vorsitzender des Dachverbands Gemeindepsychiatrie und Christel Achberger, Vorsitzende der DGSP in ihrem gemeinsamen Schreiben. „Als Fachverbände begrüßen wir die nun geschaffene Behandlungsmöglichkeit im häuslichen Rahmen und im sozialen Umfeld, da den Patient*innen so die Möglichkeit gegeben wird, auch in erkrankungsbedingt schweren Zeiten in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben und trotzdem die notwendige Krankenhausbehandlung zu erfahren.“

Bei der Definition des Home Treatments ist man sich einig, dass die „Behandlung“ nicht auf die Leistungen des SGB V beschränkt werden dürfe, sondern auch psychosoziale Unterstützungsleistungen und Hilfen als Komplexleistungen mit einbezogen werden müssen. Stationsäquivalente Leistungen sollten im Netzwerk mit bestehenden regionalen Leistungserbringern erbracht werden, um Beziehungsabbrüche sowie ineffiziente parallele Versorgungsstrukturen von Behandlung, Eingliederungshilfe und Pflege zu verhindern. Dachverband Gemeindepsychiatrie und DGSP empfehlen daher eine Zusammenführung der bestehenden Modelle und Kompetenzen von Kliniken, Fachärzten, Therapeuten und gemeindepsychiatrischen Leistungserbringern in Gemeindepsychiatrischen Verbünden, in denen die Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren verbindlich geregelt werden. Gesetzes- und Verordnungsgeber auf Bundes- und Länderebene sowie die Organe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen rufen sie dazu auf, entsprechende Steuerungsanreize zu setzen und umfassende Verbundkooperation zu fördern. Alle Tendenzen zu regionalen Separatstrukturen und marktwirtschaftlichen Konkurrenzen müssten hingegen der Vergangenheit angehören.

Die Stellungnahme können Sie [hier herunterladen]