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Soziotherapie - Wie kann sie helfen, gesunde Kräfte zu aktivieren und die Lebenssituation zu verbessern? (Informationen für Betroffene und Angehörige)

Was ist eigentlich Soziotherapie?

Soziotherapie benutzt Trainingsmethoden, die hauptsächlich an den zwischenmenschlichen Beziehungen und der Lebenswelt eines Menschen mit einer psychischen Erkrankung ansetzen und zur Stärkung derSelbstbefähigung dienen sollen. Die therapeutischen Methoden der Soziotherapie sollen die gesunden Kräfte des Menschen aktivieren, zur Selbsthilfe anregen und ihn von fremder Hilfe unabhängig machen. Psychiatrische Krankenhausaufenthalte sollen dadurch möglichst vermieden oder verkürzt werden. Die Soziotherapie ist eine langfristig angelegte, koordinierende psychosoziale Unterstützung und Handlungsanleitung im häuslichen und sozialen Umfeld für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Motivation und strukturierende Trainingsmaßnahmen sind die Fundamente der Soziotherapie. Soziotherapeut*innen begleiten die Betroffenen im Alltag und unterstützen sie dabei, krankheitsbedingte Belastungsfaktoren zu erkennen und angemessen damit umzugehen. Darüber hinaus helfen Soziotherapeut*innen auch bei Formalitäten, vermitteln und unterstützen bei Gesprächen mit Angehörigen, Behörden, Vorgesetzten, Kliniken, Krankenkassen, Ärzt*innen und anderen.

Für wen eignet sich Soziotherapie?

Soziotherapie eignet sich für Patient*innen, die besonders belastet sind von starken krankheitsbedingten Beeinträchtigungen

  • des eigenen Antriebs
  • der Ausdauer
  • der Motivation
  • des planerischen Denkens und Handelns
  • der Konfliktfähigkeit und der angemessenen Konfliktlösungsstrategien
  • der Konzentration
  • der kognitiveren Leistungsfähigkeit.

Wie erhält man Soziotherapie?

Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und kann von Fachärzt*innen aus den Bereichen Psychiatrie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und auch Psychotherapeut*innen verordnet werden. Voraussetzung zur Verordnung ist ein Mindestmaß an Belastbarkeit, Motivation sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behandlern und zur Einhaltung von Absprachen. Soziotherapie wird von der Krankenversicherung bezahlt und ist zuzahlungspflichtig. Die Patient*innen zahlen, wenn sie nicht befreit sind, pro Kalendertag, an dem Soziotherapie stattfindet, einen Eigenanteil von 10 % der tatsächlichen Kosten, allerdings mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro. Die verordneten Leistungen richten sich nach den Bedürfnissen der Patient*innen. Sie werden vom behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin, Psychotherapeut*in und Soziotherapeut*in gemeinsam mit den Patient*innen im Behandlungsplan festgelegt. Regelmäßig werden der Therapieverlauf und die Therapieziele mit Soziotherapeut*innen und Patient*innen beraten und bei Bedarf angepasst. Ein gemeinsam mit den Patient*innen erarbeiteter Krisenplan mit individuell benannten Frühwarnzeichen ist Bestandteil der therapeutischen Arbeit. Er hilft der/dem Patient*in und den sie/ihn begleitenden Soziotherapeut*innen, Krisensituationen zu erkennen und dementsprechend zu reagieren. Fragen Sie Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder Ihre / Ihren Therapeut*in nach den Möglichkeiten von Soziotherapie. Ihre Krankenkasse nennt Ihnen auf Anfrage die am Ort zugelassenen Anbieter von Soziotherapie. Sie gibt auch Auskunft über die zur Verordnung von Soziotherapie zugelassenen Ärzt*innen.

Soziotherapie - Hilfen in der Lebensgestaltung und im persönlichen Umfeld bei psychischen Erkrankungen (Informationen für Behandelnde)

Was ist Soziotherapie?

Soziotherapie ist eine langfristig angelegte und auf max. drei Jahre begrenzte, therapeutische Behandlungs- und Hilfeform für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die das soziale Umfeld der Patient*innen aktiv mit einbezieht. Soziotherapeut*innen begleiten die Betroffenen im Alltag und unterstützen sie dabei, krankheitsbedingte Belastungsfaktoren zu erkennen und angemessener damit umzugehen. Schwerpunktmäßig werden mit den Patient*innen individuelle Handlungsmöglichkeiten zur Verringerung von krankheitsbedingten Belastungen und Beeinträchtigungen erarbeitet, um die individuelle Handlungsfähigkeit zu verbessern und die persönlichen Ressourcen zu stärken.

Neue gesetzliche Möglichkeiten für Soziotherpie

Soziotherapie ist seit dem Jahr 2000 im § 37a des SGB V verankert. Im Jahr 2015 wurde die Soziotherapierichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überarbeitet, um das Behandlungsangebot besser in die Versorgung zu integrieren. In den seit 2017 geltenden Richtlinien wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Patient*innen und der Verordner*innen erweitert. Bei der Anwendung von Soziotherapie ist eine Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken ausdrücklich erwünscht. Inzwischen kann im Rahmen des Entlassungsmanagements der Kliniken Soziotherapie für sieben Tage nach einem stationären Aufenthalt verordnet werden, um die Behandlungskontinuität und Zielsetzung im Übergang zur ambulanten Behandlung sicherzustellen. Seit Mitte des Jahres 2017 dürfen auch Psychotherapeuten*innen Soziotherapie verordnen.

Auszug aus der G-BA-Richtlinie zur Indikation: „Schwer psychisch Kranke sind häufig nicht in der Lage, Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie nach § 37 a SGB V soll ihnen die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen. Sie soll Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen; Patienten sollen in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen. Sie ist koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke auf der Grundlage von definierten Therapiezielen. Dabei kann es sich auch um Teilziele handeln, die schrittweise erreicht werden sollen. Soziotherapie kann verordnet werden, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist. Sie kommt auch in Betracht, wenn bisher kein stationärer Aufenthalt stattgefunden hat. Die Erbringung von Soziotherapie erfolgt bedarfsgerecht und ist an einer wirtschaftlichen Mittelverwendung zu orientieren. Bei der Verordnung von Soziotherapie sind die in §§ 2 und 3 festgelegten Indikationen und Kriterien zu beachten.“

Für wen eignet sich Soziotherapie?

Soziotherapie eignet sich besonders gut für Patient*innen, die besonders belastet sind von starken krankheitsbedingten Beeinträchtigungen. Zu Beginn der Behandlung wird ein gemeinsamer Behandlungsplan zwischen Patient*in und den entsprechenden Behandlern – Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeut*innen und Soziotherapeut*innen – erstellt. Die darin vereinbarten und konkret verordneten Leistungen bilden die Grundlage der soziotherapeutischen Behandlung. Regelmäßig werden der Therapieverlauf und die Therapieziele beraten und in enger Kooperation aller Beteiligten angepasst. Mittels der Arbeit mit psychoedukativen Methoden sollen sich die Krankheitswahrnehmung und die Lebensqualität der Patient*innen verbessern.

Hinweise zur Verordnung von Soziotherapie

Soziotherapie dürfen Ärzt*innen / Psychotherapeut*innen und Institutsambulanzen der Kliniken verordnen, die zur Verordnung von Soziotherapie zugelassenen sind. Zur Klärung der Indikation können alle Ärzt*innen, die nicht in den Richtlinien aufgeführt sind – beispielsweise Hausärzt*innen – Soziotherapie (max. 5 Stunden) verordnen, wenn die Patient*innen die Überweisung zur fachärztlichen psychiatrischen Behandlung krankheitsbedingt nicht alleine in Anspruch nehmen können. Es besteht ein Anspruch auf 120 Stunden Soziotherapie innerhalb von drei Jahren für Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr. Krankenhäuser dürfen seit 2017 im Rahmen des Entlassmanagements Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen verordnen, wenn die Patient*innen die unmittelbare soziotherapeutische Unterstützung benötigen. Soziotherapie wird von Einzelpersonen oder Einrichtungen erbracht. Soziotherapeut* innen erhalten ihre Zulassung durch die Krankenkasse. Hierbei sind sehr unterschiedliche, landesspezifische Regelungen zu beachten, insbesondere zur Vertragsgestaltung. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Bundesweit gibt es aktuell nur wenige Leistungserbringer*innen, die von den Kassen zugelassen sind. Die jeweilige Krankenkasse kann Auskunft zu zugelassenen Anbieter*innen von Soziotherapie geben, ebenso über die zur Verordnung von Soziotherapie berechtigten Ärzte*innen / Psychotherapeuten*innen. Es besteht seit der Richtliniennovellierung 2017 die Möglichkeit, gleichzeitig Soziotherapie und ambulante psychiatrische Pflege zu verordnen, wenn sich die Leistungen ergänzen und sich inhaltlich unterscheiden. Die Notwendigkeit muss in beiden Verordnungen beschrieben werden und begründet sein. Beim Erstellen der Verordnung (insbesondere des Behandlungsplanes) helfen Ihnen die Soziotherapeuten.

 

Praxisbeispiele aus der Regelversorgung

Patentin 1

Behandlungsbeginn Soziotherapie: Juli 2011

Weiblich, *1983
Diagnosen: F 33.3, F44.88, F60.3, F43.1
GAF 35
Erkrankt seit ca. 1999

Patientin hatte den Aufenthalt in einer therapeutischer Wohneinrichtung in Süddeutschland im Mai 2011 abgebrochen und sich in der Nähe ihres Heimatortes eine eigene Wohnung gesucht. Sie nahm Kontakt zur Soziotherapeutin auf, aufgrund der Empfehlung ihrer behandelten Ärztin. Vorrangig waren im Erstgespräch die weitere fachärztliche psychiatrische Behandlung und die Abklärung der Verordnung zur Soziotherapie.

Durch die enge Zusammenarbeit der Soziotherapeutin mit verschieden Psychiatern konnte rasche ein Erstgespräch mit Behandlungsplanung und dementsprechenden medizinischen / therapeutischen und gemeindepsychiatrischen Maßnahmen erfolgen. Vorrangig waren die regelmäßige medikamentöse Behandlung und die Inanspruchnahme der Sicherung des Lebensunterhaltes über Sozialhilfeleistungen.  Wöchentlich wurde die Patientin in ihrer Wohnung für ca. 90 Minuten aufgesucht und alle aktuellen Themen besprochen.

Vierzehntägige begleitete die Soziotherapeutin die Patientin zum Psychiater. In diesen gemeinsamen Gesprächen wurde die weiteren Behandlungsschritte engmaschig abgesprochen. Tages- und wochenstrukturierte Maßnahmen wurden geplant einschließlich Ergotherapie und Physiotherapie. Informationen zu Angeboten des gemeindepsychiatrischen Netzwerkes wurden vorgestellt und ausprobiert. Die Patientin entschied sich im Frühjahr 2012 zu einer Ausbildung im Sommer 2012. Bis dahin hatte sich die gesamte Lebenssituation der Patientin stabilisiert. Sie nahm wieder Kontakt zu ihrer Familie auf und konnte zunehmend angstfrei das Haus verlassen. Über den Integrationsfachdienst wurden die mögliche beruflichen Schritte geklärt. Die Ausbildung lief zu Beginn gut, jedoch stellte die Berufsschule eine unüberwindbare Hürde dar, erneute Angst- und Panikattacken erschwerten bzw. verhinderten den Besuch. Mit Genehmigung der IHK wurde die Patientin vom Schulbesuch befreit und erfüllte mit sehr gut Ergebnissen von zuhause ihre theoretischen Aufgaben. Dennoch brach sie die Ausbildung 2014 ab und zog wieder an den Wohnort der Eltern. Trotz der vermeintlichen Rückschritte verbesserte sich die Impuls- und Kontrollsteuerung durch die Erstellung eines Krisenplanes mit individuellen und angemessenen Konfliktlösungsstrategien. Die regelmäßigen Arztbesuche konnten auf 6 bis 8 Wochen terminiert werden und hochfrequenter in Krisenzeiten. Die Soziotherapie wurde aufgrund der veränderten Umstände nach 3 Jahren erneut beantragt in Absprache mit dem behandelten Arzt und der Patientin, um die erreichten Behandlungsziele zu stabilisieren. Psychotherapie wurde 2014 hinzugenommen, jedoch nach 9 Monaten aufgrund der starken Anorexie (BMI 15) abgebrochen. Durchgängig wird die Patientin regelmäßig hausärztlich versorgt. Die anfängliche Medikation mit Citalopram 40mg, Amineurin 50, Lyrica 225mg, Lorazepam 1mg konnte verändert bzw. verringert werden. Die Patientin nimmt aktuell Lyrica 300mg und Lorazepam nach Bedarf.

Geplant ist eine Reha Maßnahme und anschließend die Wiederaufnahme der Ausbildung.

Die Soziotherapie findet vorwiegend aufsuchend im Lebensumfeld der Patientin statt. Längerfristige stationäre Behandlung fand nicht mehr statt. Aufgrund epileptischer Anfälle kam es in den letzten 5 Jahren zu einigen Notfällen mit kurzen Klinikaufenthalten (1-2 Tag) zur Beobachtung. Aktuell sind Termine zur weiteren Abklärung mit einer Spezialabteilung der Uni Klinik vereinbart.

Die Patientin bis auf weiteres regelmäßig zum Psychiater (quartalsmäßig) sozitherapeutisch begleitet um auch weiterhin die medikamentösen und therapeutischen Behandlungsschritte abzusprechen.

Maßnahmen der Eingliederungshilfe waren entbehrlich.

 

Patient 2

Behandlungsbeginn Soziotherapie: Juli 2013

Männlich, *1975
Diagnose: F 31.5
GAF 38
Erkrankt seit 2005

Vorstellung zur Soziotherapie durch behandelnde Psychiaterin der Tagesklinik nach dreimonatigem Klinikbehandlung und viermonatigem Aufenthalt in der Tagesklinik.

Kontaktaufnahme mit der behandelten Psychiaterin, Klärung Verordnung Soziotherapie und weitere mögliche Behandlungsschritte.

Ziele des Behandlungsplanes waren zu Beginn:

  • Verbesserung der Impuls- und Kontrollsteuerung durch angemessene Konfliktlösungsstrategien
  • Verbesserung der Compliance in die notwendige med./therap. Behandlung durch das Erkennen von Frühwarnzeichen und einem Krisenplan
  • Verbesserung des Antriebs und der Motivation durch geeignete tages- und wochenstrukturierende Maßnahme
  • Der Pat. war nicht in der Lage ärztlich verordneter Leistungen (u.a. Ergotherapie, Psychotherapie, berufliche Reha) in Anspruch zu nehmen und zu koordinieren. 

Die Wohnsituation zeigte sich ungeklärt, da eine Kündigung durch den Vermieter zum Jahresende ausgesprochen war. Der Patient hatte sein Studium und zwei Ausbildungen abgebrochenen. Er war arbeitslos nach Kündigung einer Aushilfstätigkeit in einem Callcenter.

Alltägliche Dinge fielen ihm schwer, dementsprechend kümmerte er sich nicht um eine neue Wohnung und stelle auch keine Anträge auf notwendige Sozialleistungen.

Nach Antragstellung Soziotherapie erfolgten mehrere Hausbesuche zur Klärung der Wohn- und Lebenssituation. Anträge zur finanziellen Sicherung wurden gemeinsam gestellt (ALG I und Wohngeld)

Die mögliche berufliche Situation wurde geplant und eine berufliche Reha in Absprache mit der behandelnden Ärztin beantragt.

Mindestens einmal im Quartal begleite ich den Patienten zur Psychiaterin, es werden die medikamentösen und therapeutischen Behandlungsschritte abgesprochen.

Psychotherapie wurde verordnet und regelmäßig vom Patient besucht (14 tägig) Absprachen mit dem Psychotherapeuten erfolgen nach Bedarf.

Die berufliche Reha und anschließender 10-monatiger Berufsorientierung in einem Bildungswerk lief erfolgreich, der Patient nahm das Studium nach mehreren Praktika wieder auf.

Der Umzug in die neue Wohnung verlief gut strukturiert auch mit Unterstützung von Freunden. Das neue Lebensumfeld verhalf dem Patienten den Alltag besser zu planen. Er treibt wieder regelmäßig Sport (Radfahren und Laufen). Medikamentös wird er mit Lithium (225-0-450) behandelt.

Die Soziotherapie erfolgte mit ca. 90 Min. wöchentlich, nach Aufnahme des Studiums wurde die Frequenz auf 14 tägig verringert. Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes (Aufhebung der Befristung auf 3 Jahre) wurde es möglich im letzten Jahr die Soziotherapie erneut zu beantragen und die erreichten Ziele zu stabilisieren.

Praxisbeispiel begründeter Einzelfall

Patient 1

Behandlungsbeginn Soziotherapie: Juli 2015

Männlich, *1988
Diagnose: F 32.1 – Mittelgradige Depression
GAF 34

Abgebrochenes Studium, 3 Jahre eigenständiges Wohnen mit ausgeprägtem Rückzug nach Angst- und Panikattacken sowie Verwahrlosungstendenzen, lebt er wieder seit 2015 bei den Eltern. Vorstellung zur Soziotherapie mit Mutter nach Recherche im Internet. Zuvor 2 Jahre gruppentherapeutische Psychotherapie 14 tägig. Nach Angaben des Pat. hat er jedes Mal geschwiegen und den anderen zugehört, keine Einzelstunden.

Kontaktaufnahme mit dem behandelten Psychiater, Klärung Verordnung Soziotherapie und weitere mögliche Behandlungsschritte. Nach den neuen Richtlinien mussten zur Diagnose ergänzende Kriterien zur Inanspruchnahme von Soziotherapie gegeben sein. Diese waren

  • die unzureichende Fähigkeit zur Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen (u.a. Ergotherapie, berufliche Reha) sowie die Koordinierung derselben.
  • Planung, Strukturierung und Umsetzung der Alltagsaufgaben waren erheblich eingeschränkt, ebenso die Wegefähigkeit.

Meistens begleitete die Mutter den Pat., durch ihre Berufstätigkeit kamen es zu sehr unregelmäßigen Arztbesuchen, auch die übrigen möglichen Unterstützungsangebote stellten für die Familie eine Überforderung dar.

Psychiatrische Behandlung seit 2013, anfänglich F 32.2 mit latenter Suizidalität. Med. anfangs Venlafaxin 150 mg, seit 2015 37,5 mg.

Nach Antragstellung Soziotherapie erfolgten mehrere Hausbesuche zur Klärung der Wohnsituation. Gemeinsam mit den Eltern konnten Vorschläge zur beruflichen Situation geplant werden. Kleine Alltagsaufgaben (bspw. Einkaufen, Kochen) erleichterten den Kontakt zur Außenwelt.

Ziele sind:

  • Verbesserung der Impuls- und Kontrollsteuerung durch angemessene Konfliktlösungsstrategien
  • Verbesserung der Compliance in die notwendige med./therap. Behandlung durch das Erkennen von Frühwarnzeichen und einem Krisenplan
  • Verbesserung des Antriebs und der Motivation durch geeignete tages- und wochenstrukturierende Maßnahme

Der Pat. wird regelmäßig zum Psychiater (quartalsmäßig) begleitet, es wird die medikamentösen und therapeutischen Behandlung abgesprochen. Inzwischen kann der Pat. verabredete Wegstrecken alleine bewältigen. Die Soziotherapie erfolgt mit ca. 60-90 Min. wöchentlich, nach erfolgreichem Ausbildungsbeginn Sommer 2017 wurde die Frequenz auf 14 tägig verringert.