Mehr zur Partizipation
Dachverband Gemeindepsychiatrie.

In leichter Sprache:

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt:
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Sie sollen überall mitmachen können.
Das heißt:
Menschen mit Behinderungen müssen bei Entscheidungen dabei sein.
Zum Beispiel bei Planung, Umsetzung und Kontrolle.
Besonders bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen.
Alle Menschen sind unterschiedlich.
Diese Unterschiede müssen beachtet werden.
Zum Beispiel Alter, Herkunft, Sprache, Geschlecht oder Religion.

In schwerer Sprache:

Partizipation ist das Herzstück der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK).
In der Präambel der UN-BRK wird die volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft betont. Sie sollen am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancengleichheit teilhaben.
Volle und wirksame Partizipation bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in alle Phasen von Entscheidungs-, Umsetzungs- und Überwachungsprozessen einbezogen werden. Dies betrifft Maßnahmen, die sie direkt oder indirekt betreffen, und gilt für alle Ebenen und alle Bereiche. Dazu gehört, sie frühzeitig und fortlaufend eng zu konsultieren sowie aktiv einzubeziehen, auch bei vorbereitenden Studien, Analysen und Evaluationen (CRPD/C/GC/7).
Dabei soll die breite Vielfalt der Hintergründe berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Geburts- und Gesundheitsstatus, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Sprache, nationale, ethnische, indigene oder soziale Herkunft, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität, intergeschlechtliche Variation sowie religiöse und politische Zugehörigkeit oder ein sonstiger Status (CRPD/C/GC/7, deutsche Übersetzung, S. 24).

Quellen:

NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. (2024): Schattenübersetzung Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (4. Aufl.), online unter http://liga-selbstvertretung.de/wp-content/uploads/2024/06/240605_BRK_Schattenu%CC%88bersetzung_4.pdf (zuletzt abgerufen am 21.01.2026)
CRPD/C/GC/7: Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2018): Allgemeine Bemerkung Nr. 7 (2018) über die Partizipation von Menschen mit Behinderungen einschließlich Kindern mit Behinderungen über die sie repräsentierenden Organisationen bei der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens, online unter https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/UN_BRK/AllgBemerkNr7.pdf;jsessionid=E6B9FAC1A305BCDD3944107AD3167E02.internet981?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt abgerufen am 21.01.2026)