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Bundesteilhabegesetz

Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands zum Bundesteilhabegesetz

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und den Pflegestärkungsgesetzen II und III (PSG II und III) werden umfangreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vollzogen. Die Pflegestärkungsgesetze haben einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der von den Ressourcen des Pflegebedürftigen und dessen Selbständigkeit ausgeht und somit deutlich weniger defizitorientiert ist. Das Bundesteilhabegesetz versucht für Menschen mit Behinderung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe umzusetzen. Alle drei Gesetze zusammen führen zu sehr weit reichenden Änderungen in der Eingliederungshilfe und an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege. Der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner eine Handreichung zum Bundesteilhabegesetz "Übergänge gestalten - gewusst wie!" erstellt. Die Handreichung richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. [Link]

Artikel "Bundesteilhabegesetz: Jetzt sind die Bundesländer am Zug!" von Dr. Michael Konrad

"Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd." Mit dieser vom Paritätischen organisierten Postkartenaktionan Ministerin Nahles soll der Unmut über den Gesetzesentwurf machtvoll zur Geltung gebracht werden. Dieser Aktion sind sehr emotionale Diskussionen und seitenlange Stellungnahmen der Verbände vorangegangen, zunächst zum Referentenentwurf, dann zum Gesetzesentwurf. Den nun vorliegenden Gesetzesentwurf bezeichnet Dr. Michael Konrad in seinem Beitrag zur Psychosozialen Umschau 4/2016 als eine "Verschlimmbesserung des Referentenentwurfs".

Den vollständigen Artikel können Sie hier [herunterladen].

Stellungnahme des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes

Ende April erschien der lange erwartete Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das 369 Seiten starke Dokument ist damit der offizielle Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Bundesteilhabegesetz, der am 24. Mai zur ersten Anhörung kam, bevor der Entwurf dann vom Bundeskabinett im Juni oder Juli beschlossen werden kann. "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)" lautet der offizielle Titel des Gesetzes. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe des Dachverbands Gemeindepsychiatrie (BAG EGH) hat am 17. Mai eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes erarbeit, die am 18. Mai vom Vorstand beschlossen wurde. Die Stellungnahme ist am gleichen Tag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingegangen und wird dort veröffentlicht. [herunterladen]

Artikel "Eingliederungshilfe im gegliederten System der sozialen Sicherung" von Wolfgang Faulbaum-Decke und Reinhold Hohage

Alle Visionen für eine Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung postulieren eine bessere "Synchronisierung" von Leistungen nach SGB V und Leistungen nach SGB XII. Welche Verbesserungen sind nötig im Zusammenwirken von "vorrangigen" und "nachrangigen" Leistungsträgern? Mit dieser Frage, die auch das kommende Bundesteilhabegesetz im Blick hat, beschäftigen sich Wolfgang Faulbaum-Decke und Reinhold Hohage.

Den Artikel aus der Kerbe 4/2015 können Sie hier [herunterladen].