von Birgit Görres
Seit vielen Jahren hatte sich der Dachverband Gemeindepsychiatrie gemeinsam mit anderen Verbänden dafür eingesetzt, das Thema der Thema „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ auf die Agenda der politischen Entscheider in der Bundespolitik zu befördern. Nach einer Debatte im Bundestag im Juni 2017 beschloss der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen, die Regierung zur Bildung einer Arbeitsgruppe zum Thema einzurichten. Am 12. März 2018 fand nun ihre konstituierende Sitzung in Berlin statt. Die Arbeitsgruppe ist interdisziplinär, multiprofessionell und mit einer paritätischen Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe, sowie mit Beteiligung von Kostenträgern besetzt. Über 40 Expertinnen und Experten wurden von den Bundesministerien für Gesundheit, für Arbeit und Soziales sowie für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zur Auftaktveranstaltung nach Berlin eingeladen. Die Ministerien werden den Prozess der Arbeitsgruppe eng begleiten und unterstützen.
Bei der Vorstellung der Anwesenden wurde deutlich, dass eine sehr breite Expertise aus Fachverbänden, Landes- und kommunalen Behörden sowie aus der Selbsthilfe in dieser Arbeitsgruppe vorhanden ist. Verbände der Suchthilfe und der Psychiatrie sind gleichermaßen beteiligt. Ein Wermutstropfen für die Gemeindepsychiatrie ist, dass der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen, der mit seiner Veranstaltung „Auch Kinder sind Angehörige“ im Jahr 1998 den Startschuss zur Diskussion um die Notwendigkeit von komplexen Hilfen für betroffene Eltern und deren Kinder gab, nicht mit zum eingeladenen Expert*innenkreis zählt.
Aufgrund des verspäteten Startes kann die ursprünglich für diesen Sommer geplante Vorlage des Abschlussberichtes an das Parlament erst im nächsten Jahr erfolgen. In der ersten Sitzung wurde die Arbeitsweise abgestimmt, die von AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. als geschäftsführendem Verband organisiert wird.
Dabei war allen Anwesenden wichtig, dass funktionierende Modelle regelfinanzierter Hilfen, die Betrachtung der rechtlichen Situation an den Schnittstellen der Sozialgesetzbücher sowie der Stand der Forschung zu wirksamen Interventionen und Hilfen künftig in den Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit gerückt werden. Zu diesen Themen wurden interne Arbeitsgruppen verabredet. Ebenfalls bestand Einigkeit darüber, dass es keine Trennung in der Diskussion und Recherche von Hilfen für suchterkrankte oder psychisch erkrankte Eltern geben soll.
Über die konkrete inhaltliche Diskussion wurde, bis zur Vorlage des Abschlussberichtes, Stillschweigen vereinbart. Es ist deshalb nicht mit vorläufigen Positionen und Ergebnissen zu rechnen.
(Dieser Artikel ist zuerst erschienen in der Psychosozialen Umschau 3/2018)